Inklusion an der Wahlurne

22.09.2017 Eva Windhausen

Wahlen sind der Moment einer Demokratie, in der Bürgerinnen und Bürger den mit stärksten Einfluss auf die Politik und die Gesellschaft nehmen können, in der sie leben möchten. Sie können am Wahltag derjenigen Partei ihre Stimme geben, die aus ihrer Sicht sie selbst und ihre Meinung auf politischer Ebene am besten vertreten kann. Diesen Sonntag (24. September 2017) ist es wieder so weit: Die Deutschen dürfen ihre politischen Stellvertreter in den Bundestag wählen und so mitentscheiden, wer das Land für die nächsten vier Jahre regieren und Entscheidungen treffen soll.

Das Wahlrecht gilt aber nicht für alle volljährigen Bürgerinnen und Bürger. Rund 85.000 Menschen in Deutschland sind von der Wahl ausgeschlossen. Ein Teil davon darf deshalb nicht an die Urne, weil sie oder er eine Straftat begangen hat, schuldunfähig ist und deshalb in der Psychiatrie untergebracht ist. Der weitaus größere Teil, nämlich rund 81.000 Menschen, dürfen dagegen deshalb nicht wählen, weil sie eine geistige Behinderung haben und mit gesetzlicher Betreuung leben. Unser Linktipp der Woche dreht sich um genau dieses Thema: Was ist das für eine Regelung, die das so festlegt, warum gibt es und sie und wer genau ist davon betroffen?
In knapp 19 Minuten erklärt die Deutschlandfunk-Journalistin Claudia van Laak in einem schönen Hörfunk-Beitrag sehr anschaulich die Zusammenhänge hinter diesem Thema. Sie lässt dabei viele Menschen zu Wort kommen, die von der Ausschluss-Regelung oder anderen Barrieren beim Wählen betroffen sind. Und sie erläutert auch, woran die bisherigen Anläufe gescheitert sind, das Wahlrecht zu reformieren:

 „Außen vor: Inklusion an der Wahlurne“ Deutschlandfunk-Podcast von Claudia van Laak

Wer den Beitrag nicht hören möchte oder kann, sondern lieber lesen will: Hier hat der Deutschlandfunk den Podcast noch einmal vollständig aufgeschrieben.